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Erasmus+ Liechtenstein in Solidarität mit der Ukraine

 

  • Für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, besteht die Möglichkeit, als “Incomings” durch Erasmus+ oder das ESK-Programm gefördert zu werden. Diese Förderung gilt für alle Zielgruppen des Programms.
  • Bestehende Partnerschaften für Mobilität zwischen verschiedenen Ländern und der Ukraine können im Bereich der Hochschulbildung und der Jugendangelegenheiten erweitert werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, “Outgoing”-Mobilitäten von Lehrkräften, Bildungspersonal, Jugendarbeiter/innen oder von Studierenden zu Praktikumszwecken in benachbarten Regionen der Ukraine mit verfügbaren Mitteln zu finanzieren. Dies ist eine zusätzliche Massnahme, um Organisationen aus allen Bereichen des Erasmus+ Programms und dem ESK bei der Integration von Geflüchteten zu unterstützen.

 

  • Für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, besteht die Möglichkeit, als “Incomings” durch Erasmus+ oder das ESK-Programm gefördert zu werden. Diese Förderung gilt für alle Zielgruppen des Programms.
  • Bestehende Partnerschaften für Mobilität zwischen verschiedenen Ländern und der Ukraine können im Bereich der Hochschulbildung und der Jugendangelegenheiten erweitert werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, “Outgoing”-Mobilitäten von Lehrkräften, Bildungspersonal, Jugendarbeiter/innen oder von Studierenden zu Praktikumszwecken in benachbarten Regionen der Ukraine mit verfügbaren Mitteln zu finanzieren. Dies ist eine zusätzliche Massnahme, um Organisationen aus allen Bereichen des Erasmus+ Programms und dem ESK bei der Integration von Geflüchteten zu unterstützen.
  • Die Hilti Family Foundation Liechtenstein (HFFL) hat in Zusammenarbeit mit der International School Rheintal (ISR) ein Stipendienprogramm für Schüler und Schülerinnen, die durch den Ukraine-Konflikt vertrieben wurden lanciert (zur Bewerbung)
  • Das Hilfswerk Liechtenstein (HWL) hat ein Spendenkonto eröffnet (jetzt spenden)
  • Den aktuellen Statusbericht zu den gestellten Schutzgesuchen findet man auf der Sonderseite der Regierung (zur Sonderseite)
  • Weiter Informationen finden sich beim Ausländer- und Passamt (zur Website)
  • Die Flüchtlichhilfe Liechtenstein bietet Hilfe für Ukrainische Flüchtlinge (zur Website)
  • Spendenaufruf des Liechtensteinischen Roten Kreuzes (jetzt spenden)
  • Das Ausländer- und Passamt hat zudem die wichtigsten Fragen und Antworten zum vorübergehenden Schutzgewährung “Status S”aufbereitet: Deutsch oder Ukrainisch
  • Das UNHCR veröffentlicht wöchentlich unter https://reporting.unhcr.org/ukraine-situation Berichte zur aktuellen Situation in der Ukraine.

Förderbereiche

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Grundlagen

Akkreditierung

Die Erasmus-Akkreditierung ist ein Instrument für Organisationen in den Bereichen Berufs-, Schul- und Erwachsenenbildung, die sich für den grenzüberschreitenden Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffnen möchten. Erfolgreiche Antragsteller für eine Erasmus-Akkreditierung erhalten vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1 in Form von akkreditierten Mobilitätsprojekten.

Nicht-akkreditierte Institutionen

Es besteht die Möglichkeit, auch als eine nicht akkreditierte Institution einen Short-Mobility Project Antrag zu stellen. Shortterm Projects können nur von einer Organisation und nicht von einem Konsortium eingereicht werden. Innert 5 Jahren sind maximal 3 Teilnahmen möglich. Die Mobilitäten sind für max. 30 Teilnehmende im Zeitraum zwischen 6 – 18 Monaten durchzuführen.