Antrag zur Teilnahme

Antragsfristen 2024
Die nächste Antragsfrist für Erasmus+ sowie ESK-Projektanträge der Leitaktion 1 endet am 20. Februar 2024 (12 Uhr). Die Frist für Erasmus+ Projektanträge der Leitaktion 2 endet am 5. März 2024 (12 Uhr). Erasmus+ Akkreditierungen können in der zweiten Antragsrunde beantragt werden. Dafür endet die Frist am 1. Oktober 2024 (12 Uhr).
Die nächste Antragsrunde ermöglicht die Beantragung von Projekten in folgenden Kategorien:
Zu den Möglichkeiten der nächsten Antragsrunde (Erasmus+)
Zu den Möglichkeiten der nächsten Antragsrunde (Europäisches Solidaritätskorps)
Weitere Informationen und praktische Tipps zur Antragsstellung stehen auf der Webseite der e+Akademie zur Verfügung.
Anmeldung als neuer Teilnehmer
Um einen Erasmus+ Antrag stellen zu können, müssen sich neue Antragsteller zuerst im System registrieren und ein EU-Login-Konto erstellen. Die Registrierung erfolgt einmalig.
Registrierung PIC (Personal Identity Code)
Jeder Antragsteller muss ein EU-Login-Konto erstellen
Jeder Antragsteller muss sich nur einmal registrieren. Nach der Registrierung erhält der Antragsteller einen PIC. Der PIC ist eine individuelle Kennung, die für die Einreichung von Anträgen erforderlich ist und dem Antragsteller ein leichteres Ausfüllen des Antragsformulars ermöglicht.
Hier kann ein EU-Login-Konto erstellt werden.
Registrierung der Organisation ORS (Organisation Registration System)
Nachweis des Rechtsstatus
Im Rahmen des Registrierungsvorgangs müssen Antragsteller auch die folgenden Dokumente hochladen:
- das Formular «Rechtsträger»
- das Formular «Finanzangaben»
Antragstellung
Dokument zur Einreichung einer Projektskizze:
Die Antragsstellung für die Leitaktionen 1 und 2 erfolgt mittels online-Antrag.
Hier sind die Links zu den Online-Antragsformularen:
Schulbildung
Hochschulbildung
Berufsbildung
Erwachsenenbildung
Jugend
Sport
ESK und ESK Quality Label
Akkreditierung
Damit das Programm im Mobilitätsbereich noch effizienter durchgeführt werden kann, hat die Europäische Kommission, am 28. Mai 2020, den Aufruf zur Akkreditierung von Institutionen für Mobilitätsprojekte (KA1) in den Bereichen Schul-, Berufsbildung und Erwachsenenbildung veröffentlicht.
Eine Akkreditierung sichert Ihnen als Projektträger zahlreiche Vorteile für die gesamte Programmgeneration 2021-2027, wie beispielsweise:
- Gibt Planungssicherheit für die internationale Zusammenarbeit
- Vereinfacht die Projektantragsstellung
- Unterstützt Ihre Institution bei der Internationalisierung